Rechtsprechung
OVG Saarland, 06.01.2006 - 2 Q 37/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung des Inhalts einer Baugenehmigung im Wege der Auslegung; Baueinstellungsanordnung bei Fehlen einer notwendigen Bauerlaubnis zur Ausführung eines Bauvorhabens
- Judicialis
LBO 2004 § 73 Abs. 2 Satz 1; ; LBO 2004 § 81 Abs. 1 Nr. 1; ; LBO 1996 § 77 Abs. 1 Satz 1
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auslegung einer Baugenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 22.06.2005 - 5 K 194/04
- OVG Saarland, 06.01.2006 - 2 Q 37/05
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18
Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte
Aufgrund der vorhabenbezogenen Legalisierungsfunktion der Baugenehmigung, die sowohl dem Bauherrn und seinem Rechtsnachfolger (§ 58 Abs. 2 LBO) als auch dem jeweiligen Eigentümer Rechte vermittelt, und aus Gründen der erforderlichen Rechtsklarheit des Genehmigungsbescheids verbietet sich auch eine - ggf. erst nach Studium der Akten mögliche und nachvollziehbare - Auslegung entgegen dem klaren Genehmigungswortlaut (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.11.1996 - 3 S 2867/96 -, juris; Beschluss v. 16.01.1996 - 3 S 3417/95 -, BauR 1996, 373; jeweils m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 06.01.2006 - 2 Q 37/05 -, juris). - OVG Saarland, 28.05.2020 - 2 B 176/20
Baueinstellung; Aufschüttungen im Außenbereich; formell illegale Durchführung …
Bei der rechtlichen Überprüfung einer mit dem Hinweis auf das Fehlen einer notwendigen Bauerlaubnis zur Ausführung eines Bauvorhabens (formelle Illegalität) begründeten Baueinstellungsanordnung (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 LBO) kommt einer vom Adressaten eingewandten materiellen Genehmigungsfähigkeit der Anlage unter Ermessensgesichtspunkten allenfalls ausnahmsweise eine Relevanz zu, wenn diese ohne jeden Zweifel "offensichtlich", das heißt ohne nähere Prüfung einzelner Genehmigungsanforderungen, festgestellt werden kann (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.2006 - 2 Q 37/05 -, AS 33, 35 - 44, BauR 2006, 574).Bei der Überprüfung einer mit dem Hinweis auf das Fehlen einer notwendigen Bauerlaubnis zur Ausführung eines Bauvorhabens (formelle Illegalität) begründeten Baueinstellungsanordnung (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 LBO) kommt schließlich einer vom Adressaten eingewandten materiellen Genehmigungsfähigkeit der Anlage unter Ermessensgesichtspunkten allenfalls ausnahmsweise eine Relevanz zu, wenn diese ohne jeden Zweifel "offensichtlich", das heißt ohne nähere Prüfung einzelner Genehmigungsanforderungen, festgestellt werden kann.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.2006 - 2 Q 37/05 -, AS 33, 35 - 44, BauR 2006, 574) Davon kann hier keine Rede sein.
- OVG Saarland, 29.03.2007 - 2 B 7/07
Baueinstellung wegen abweichender Bauausführung
(vgl. in dem Zusammenhang etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.2006 - 2 Q 37/05 -, SKZ 2006, 216, Leitsatz 29, wonach selbst bei der Auslegung interpretationsbedürftiger Baugenehmigungsunterlagen vom Bauherrn behaupteten mündlichen Äußerungen oder Zusagen von Mitarbeitern der Baugenehmigungsbehörde keine entscheidende Bedeutung beigemessen werden kann) Das die Einbeziehung des Verbindungsteils in die einheitliche Wohnnutzung beinhaltende Nachtragsbaugesuch blieb erfolglos. - OVG Saarland, 02.05.2007 - 2 Q 41/06
Nachbarschutz gegen Gaststättenlärm; Sachaufklärungspflicht des …
Die Kläger, die sich ausdrücklich nicht gegen die von ihnen wiedergegebenen grundsätzlichen Ausführungen in dem angegriffenen Urteil wenden, begründen die Geltendmachung "ernstlicher Zweifel" im Sinne des erwähnten Zulassungstatbestands (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung, ebenso etwa die Beschlüsse vom 13.12.2005 - 2 Q 15/05 - und vom 6.1.2006 - 2 Q 37/05 - in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als offensichtlich richtig erweist) allein damit, dass das Verwaltungsgericht die Frage der Eignung der Auflagen in dem angefochtenen Bauschein zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks "nicht hinreichend geprüft" habe. - VG Saarlouis, 08.03.2013 - 5 L 1692/12
Baueinstellung bei Umbauarbeiten für ein Lagergebäude
OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.03.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227; Beschlüsse vom 13.03.1987 - 2 W 59/87 -, vom 16.05.1995 - 2 W 18/95-, vom 01.02.1999 - 2 V 1/99 - und vom 06.01.2006 - 2 Q 37/05 -, AS RP-SL 33; Beschluss der Kammer vom 30.11.2009 - 5 L 1879/09 -.